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Debatte um UHR im Nationalrat

Nun steht es fest. Die Debatte und, mit grosser Wahrscheinlichkeit auch die Abstimmung, zur Revision des Urheberrechts findet am statt am Montag, 17. September, 14.30 - 19.00 Uhr. Das detaillierte Program der Session gibt es hier. Dank an die Digitale Allmend für den Hinweis.

Update: Am 20.9 ist der Staenderat um 8:00 Uhr an der Differenzbereinigung der URG Revision. Es sieht also aus, als wolle man das schnell über die Bühne bringen (und wohl auch ohne grössere Änderungen, aber das kann man so genau nie wissen).

Fair Music Initiative lanciert.



Gestern wurde die Initative "Fair Music" in der Mozart Stadt Salzburg der Öffentlichkeit präsentiert. Interessant ist, dass in diesem Zusammenhang überhaupt nicht zur Stärkung der Urheberrechte aufgerufen wird. Vielmehr werden als eines der Hauptprobleme in Bezug auf Fairness im Musikgeschäft die Vertäge gesehen werden, die die Industrie den Künstlern aufzwingt. Hintergrund liefert ein Interview mit Peter Rantassa, dem Leiter des Mica (Music Information Center Austria) und Mitinitiator dieser Kampagne.

The fair music Manifesto

As a first step towards more a widely accepted standard of fair music, we have laid down the following seven aims of the initiative. The fair music initiative strives for:

1. Unlimited freedom of musical expression.
2. Free access to musical expressions.
3. Justice of contract standards securing fair remuneration for the artists.
4. Adequate use of technology for a fair distribution of revenues instead of creating new monopolies.
5. Wide support for fairness and justice in the music business as key elements of cultural diversity.
6. Full recognition of the cultural character of musical products instead of limiting them to mere commercial artefacts.
7. A code of conduct for the music business, so that fairness and justice become the norm and not the exception.

Die Basis (das scheinen wir zu sein) macht mit....

Heute ist ein aktiver Tag hier bei Kunstfreiheit. Und das alles wegen der NZZ Beilage Medien. Dort findet sich nähmlich auch ein Artikel unter dem Titel "Die Basis macht mit Künstler und Konsumenten engagieren sich bei der Urheberrechtsrevision" Und dort steht unter anderem über uns:
Das Urheberrecht ist üblicherweise ein Feld, in dem sich nur die Spezialisten tummeln. Selbst bei den Juristen gehört es in der Regel nicht zum Prüfungsstoff. Doch mit der Entwicklung der digitalen Technologie beginnt es zunehmend auch weitere Kreise nicht nur dann ernsthaft zu interessieren, wenn es um die Verteilung von Urheberrechtsgebühren geht, sondern auch dann, wenn grundsätzliche Fragen anstehen. Unter dem Titel «Kunstfreiheit» haben sich in der Schweiz Künstler, Kuratoren und Medienwissenschafter zusammengefunden, die sich für einen möglichst freien Zugang zu künstlerischen – vom Urheberrecht geschützten – Werken einsetzen. Sie sehen die Kunstfreiheit durch zu eng definierte Grenzen des Urheberrechtes eingeschränkt. Deshalb richteten sie vor einem Jahr einen offenen Brief an Bundesrat und Parlament, den inzwischen über 500 Personen unterschrieben haben. Ihr Anliegen wollen sie in die Debatte zur Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) einbringen.

Musical Borrowing: Bei Mozart und anderen

Im eben besprochen Artikel "Das Fundament des Urheberrechts wankt" findet sich der Hinweis, dass sich in Mozarts Zauberflöte knapp ein Dutzend fremder Quellen wiedererkennen lassen (nebst knapp 3 Dutzend Übernahmen aus eignen, früheren Werken). Dankswerterweise wurde er Artikel, in dem diese Untersuchung veröffentlich wurde referenziert, er stammt aus dem Jahr 1950. Leider ist er aber nicht frei zugänglich online, sondern nur gegen Bezahlung.

Auf der Suche nach dem Artikel stiess ich aber auf eine viel interessantere Quelle, nämlich "Musical Borrowing: An Annotated Bibliography" Offenbar gibt es in der Musikwissenschaft einen ganzen Zweig, der sich mit "musical borrowings" beschäftigt, hier in diesem Fall ausschliesslich im Kontext klassischer Musik. Dort steht zum in der NZZ zitierten Werk:
King, Alec Hyatt. . "The Melodic Sources and Affinities of Die Zauberflöte." The Musical Quarterly 36 (April 1950): 241-58.

Mozart's Die Zauberflöte is related to earlier compositions by Mozart himself and to those by other composers. The opera may be considered as a "pot-pourri." The examples of the "melodic sources and affinities" are virtually endless. An explanation for the extent to which the opera presents a synthesis of musical ideas may involve consideration of the processes of musical creation and musical psychology. Such a consideration can only be speculative as of yet, but it may be noted that Mozart, like Brahms, was steeped in tradition. Furthermore, Mozart possessed an extremely retentive musical memory. Most of the borrowings were probably unconscious. Evidence in the string quartet autographs indicates that Mozart sometimes found it necessary to refer to earlier works as he began a new one; this habit of drawing on earlier works may have become subconscious. Die Zauberflöte is drawn from "the pool of memory and experience" and demonstrates the unity of life and art in the creative genius.

Das Fundament des Urheberrechts wankt

In der heutigen Ausgabe der der NZZ hat es einige sehr lesenswerte Artikel zum Urheberrecht. Unter dem Titel "Das Fundament des Urheberrechts wankt" argumentieren Martin Kretschmer und Friedemann Kawohl, sehr detailliert und überzeugend, dass der "kulturelle Eigentumsbegriff, der alle Formen der Nutzung eines klar umrissenen Werks dem Autor (oder in der Praxis des Markts dem Rechteinhaber, d. h. seinem Verleger) zuordnet, erst im 19. Jahrhundert [entsteht]. Zuvor war produktive Nutzung fremder Werke gängige Praxis. «Entlehnen ist eine erlaubte Sache», so Johann Mattheson, einer der führenden Musiktheoretiker des 18. Jahrhunderts, in «Der vollkommene Capellmeister» (1739). Schliesslich ging es darum, Musik den je unterschiedlichen Aufführungsbedingungen oder dem sich ändernden Zeitgeschmack anzupassen."

Diese Situation kehrt nun in veränderter Form wieder zurück, und das Urheberrecht, mit seinem spezifischen Eigentumsbegriff, kann damit aber nicht umgehen. Sie schreiben weiter: "Gemeinsam ist diesen problematischen Beispielen – Coverversion, Sampling, DJing, Soundalike, nutzergenerierte Inhalte – eine urheberrechtliche Verkennung der technologischen und ästhetischen Bedingungen. Verteidigt wird eine Konzeption der «persönlichen geistigen Schöpfung», die nach einem ausschliesslichen Schutz verlange und genehmigungsfreie Nutzungen (selbst wenn sie vergütet sein sollten) nur in Ausnahmefällen zulässt. Kulturell erwünschte Tätigkeit wird de-legitimiert, kulturell problematische Tätigkeit wird ungewollt gefördert. Das Entlehnte kann dann eben nicht, wie Mattheson sich das vorstellte, «mit Zinsen erstatten werden». Sondern das «Entlehnte» wird entweder ganz verhindert, oder seine Herkunft wird vertuscht."

Generation Remix

Ich habe ja ein Faible für das Quantitative, und so ist mir dieses Interview mit Henry Jenkins, dem "director of the comparative media studies program" am MIT, aufgefallen. Besonders diese Frage und seine Antwort:
Q: What do you think defines this generation growing up with the Internet? What sets it apart from previous generations?

Jenkins: I think that there is an expectation to participate that runs through much of this generation. It's a desire to be part of the world and to be taken seriously on their own terms, to be not just a consumer of culture, but also a producer of culture.

(Research has shown) that 57 percent of teens online have produced media and about a third of them have produced media that they shared with people beyond their immediate friends and families. A good chunk of those produced media by remixing it, so this is a generation that is not just consuming media, but producing media.

Leider konnte ich die Studie, auf die er sich bezieht nicht finden (Weiss hier jemand genaueres?). Aber nehmen wir mal an, dass diese Zahlen ungefähr stimmen (wohl zunächst für die USA), so bedeutet dass, dass ungefähr 20% aller Teenager audio-visuelles Material produzieren, das sich an eine wie auch immer geartetet Öffentlichkeit richtet.

Viel davon ist wohl nur für sehr kleine Öffentlichkeiten interessant, aber das ist nicht der Punkt. Entscheidend ist, dass für 20% der Teenager, es normal ist, Material, das sie finden, zu remixen. Dass die allermeisten dieser Remixes, die ja eben nicht nur im privaten Kreis, sondern auch auf Youtube zu sehen sind, damit gegen geltendes Recht verstossen, scheint nicht wirklich ein relevanter Faktor zu sein. Da fragt man sich doch, was genau in den Novellierung der Urheberrechte verhandelt wird. Die Welt und den Alltag der Teens scheint es nicht wirklich zu berühren.