Skip to content

Der Nationalrat berät das URG weiter

Heute hat der Nationalrat das URG weiterberaten. Die vorschläge der Rechtskommission wurden alle angenommen und die Änderungsanträge demensprechend abgelehnt. Das ist insofern erfreulich, weil auch der Art. 39a/ Absatz 4, der es erlaubt, DRM zu legalen Zwecken zu umgehen, erhalten blieb. Immerhin. Zu die grundsätzlichen Konstruktionsmängel dieses Artikels (es ist legal, DRM zu umgehen für legale Zwecke, nur muss man es, de facto, selbst machen, weil es verboten ist, Werkzeuge und Dienstleistungen zu diesem Zweck anzubieten) haben wir uns bereits vor längerem geäussert und verbessert hat sich nichts, aber eben auch nichts verschlechtert. Das Wortprotokoll der heutigen Debatte ist online (danke an die Digitale Allmend für den Link).

URG Revision im Nationalrat



Gestern diskutierte der Nationalrat die Revision des URG. Trotz einiger Änderungsanträge wurde die Fassung der Rechtskommission unverändert bisherangenommen. Eine offene Punkte werden am Donnerstag noch weiter beraten. Details zur Debatte hat die Digitale Allmend. Einen Bericht auch im Tagesanzeiger

Wir haben die Debatte aufgezeichnet und das file kann hier entweder runtergeladen werden, oder als Stream angeschaut. Aber Achtung, die Debatte lief über mehrere Stunden und das File ist entsprechend gross.

Brief von Kunstfreiheit.ch und Digitale Allmend

Zusammen mit der Digitalen Allmend haben wir nochmal einen Brief verfasst und an die Vorsitzenden der Fraktionen im Nationalrat und an ca. ein Dutzend ausgesuchte ParlamentarierInnen versandt. Im Brief weisen wir darauf hin, dass wir zwar nach wie vor grundsätzliche Bedenken gegenüber dem URG Entwurf erheben, aber wollen
aus aktuellem Anlass in erster Linie betonen, wie zentral für uns der Artikel 39a Absatz 4 ist. Dort ist folgendes festgelegt: „Das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschliesslich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen. “

Dieser Punkt ist uns besonders wichtig, weil damit wenigstens teilweise gesichert ist, dass bestehende, für uns essentielle Schranken des Urheberrechts (etwa: Recht auf Privatkopie, Zitierbarkeit, Archivierung) nicht durch die Hintertür, sprich technische Massnahmen, eingeschränkt werden. Würde dieser Absatz gestrichen, würde dies bedeuten, dass fast alle Schranken des Urheberrechts de facto abgeschafft würden.

Nach knapp einen Jahr intensiver Auseinandersetzung mit der Revision des Urheberrechts kommen nun unsere Bemühungen zu einem Abschluss, denn nächste Woche steht die Debatte im Nationalrat an und dort wird -- aller Voraussicht nach -- der aktuelle Entwurf abgesegnet werden. Wir halten die aktuellen Formulierungen rund um den Schutz der Technischen Massnahmen (Digital Rights Mamagement, DRM) nach wie vor für schädlich (und wohl auch nicht mehr für ganz zeitgemäss) müssen aber feststellen, dass sie, Dank des oben zitierten Artikels 39a/4 europaweit zu den liberalsten zählen. So sind die Zeiten.

Schweden gegen Abgabe auf Internetanschlüsse

In Sweden wurde soeben ein offizieller Report zum Thema "Music and Film on the Internet - Threat or Opportunity?" veröffentlich. Darin wurde unter anderem die sogannte Kulturflatrate behandelt, jene Idee also, dass die Leermedienabgabe, die neuerdings auf mp3 Players erhoben wird, auf Internetanschhlüsse ausgeweitet werden soll.
Renfors [die Autorin des Reports] rejected the notion of introducing a broadband levy to be shared out among copyright holders, which was one idea put forward in the debate surrounding illegal file-sharing. Such a fee, according to the report, would would deny copyright holders the sole rights to their material in a controlled market.
Während ich auch skeptisch bin, was die Kulturflatrate betrifft, so scheint es mir, dass die Kontrolle der Rechteinhaber über ihr Material nicht unbedingt das stärkste Argument ist, denn diese ist schon heute nicht mehr wirklich gegeben.

Wesentlicher scheinen mit Fragen der Belastungs- und Verteilungsgerechtigkeit, die in so einem Pauschalsystem nur sehr, sehr schwer zu gewährleisten sind. Von der problematischen Frage der Remixes und der sich daran anschliessenden Autorenschaft und Rechteaufteilung ganz zu schweigen.