Bundesrätzliche Strategie zur Informationsgesellschaft
Vor knapp einem Jahr wurde die "Strategie des Bundesrats für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz" (pdf) veröffentlicht. Nächste Woche findet nun ein Workshop statt, um diese Strategie zu erweitern und zu konkretisieren. Wir werden daran ebenfalls teilnehmen, in der Gruppe Kultur, auch wenn wir der Übung etwas skeptisch gegenüber stehen. Denn weder das Mandat des Workshops ist klar, noch was mit den erarbeiten Ideen geschehen soll. Wir werden ja sehen.
Im Vorfeld wurden wir gebeten, ein Input Statements für den Workshop abzugeben. Hier ist der Abschnitt Kultur aus dem Strategiepapier und mein Input Statement (pdf).
Im Vorfeld wurden wir gebeten, ein Input Statements für den Workshop abzugeben. Hier ist der Abschnitt Kultur aus dem Strategiepapier und mein Input Statement (pdf).
Kultur
Die IKT ermöglichen neue künstlerische Ausdrucksformen. Sie können zudem zur Förderung der kulturellen Vielfalt und Identität, der sprachlichen Vielfalt und der Schaffung lokaler und regionaler Inhalte beitragen. Die Entwicklung und Produktion der Medienkunst, ihre Vermittlung sowie die Aus- und Weiterbildung in Nutzung und Anwendung derselben sind zu fördern. Dabei ist das Schwergewicht auf die Vernetzung und auf Partnerschaften von Kulturschaffenden, Wirtschaft, Ausbildungsinstitutionen und Forschung zu legen.
Die Medienkunst und ihre Vorläufer sind ebenso Teil des nationalen Erbes wie alle übrigen Kulturgüter. Die Bestände in schweizerischen Museen und Sammlungen sollen erfasst werden. Damit sie erhalten und auch künftig genutzt werden können, sind Standards für ihre Beschreibung und Normen für ihre technische Konservierung zu erarbeiten.
Die multimedialen und interaktiven Möglichkeiten sind für die Kulturvermittlung zu nutzen. Die Bestände der Bibliotheken, Archive, Museen und ammlungen sind so zu erschliessen, dass sie allen über das Netz zugänglich sind. Dabei ist die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen zentral. Für die undeseigenen Bestände werden die im Rahmen von Ziffer 4 der Strategie erarbeiteten Grundsätze analog anzuwenden sein
(elektronische Verwaltung).
Der Schutz des Eigentums und des Urheberrechts ist zu gewährleisten. Dabei ist ein Ausgleich der Interessen der Urheberinnen und Urheber und der Nutzenden zu beachten. Die Organisationen der Kulturschaffenden spielen in diesen Bereichen eine wichtige Rolle und bedürfen der öffentlichen Förderung.
Das EDI wird beauftragt, die laufenden Massnahmen zur Förderung der Medienkunst zu konsolidieren sowie die Vorarbeiten für die elektronische Erschliessung der Bestände voranzutreiben und insbesondere auf ihre Machbarkeit hin zu überprüfen.