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Konkrete Änderungen am Entwurf des UHR

Am 19.12. wird der Ständerat die Revision des UHR behandeln. Unser offener Brief ist generell kritisch im Hinblick auf die Verschärfung des UHR, formuliert aber keine konkreten Änderungsvorschläge für die aktuelle Revision. Weil wir keine JuristInnen sind, wollten wir das den Fachkräften überlassen. Da wir aber immer wieder gefragt wurden, was genau uns denn am neuen Entwurf nicht gefällt, hier das zentrale Problem, formuliert als realpolitischer Änderungsantrag:
In der jetzt anstehenden Revision ist "Art. 39a (neu) Schutz technischer Massnahmen“ der problematischste. Technische Schutzmassnahmen machen es Künstlern unmöglich, geschütztes Material für eigene Arbeiten zu verwenden, obwohl sie dazu durchaus berechtigt sind. In 39/4 ist zwar die Ausnahmeregelung enthalten, dass "das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht durchgesetzt werden, welche die Umgehung ausschliesslich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen."

Da aber in Art. 39/3 es verboten wird, Programme zur Verfügung zu stellen, die dazu dienen, den Kopierschutz zu umgehen, werden in der Praxis die meisten Künstler von dem ihnen zugebilligten Recht keinen Gebrauch machen können, weil ihnen das technische Know-How fehlt, welches 39/4 praktikabel machen würde.

Im Minimum müsste der Art. 39/3 so geändert werden, dass es explizit erlaubt ist, sich "zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung" Hilfsmittel Dritter zu bedienen, welche von diesen auch öffentlich angeboten werden dürfen. Ansonsten ist die Ausnahmeregelung in Art. 39/4 ohne praktische Konsequenz und Künstler können nicht mehr wie bisher sich direkt mit den Erzeugnissen der Gegenwart auseinander setzen. Dies gilt im übrigen auch für KonsumentInnen, die sich etwa eine Musik-CD kaufen und diese kopieren wollen, damit sie diese zuhause wie auch im Auto hören können – ein typischer Fall von Privatkopie, die nicht mehr möglich ist, wenn man den Schutz zwar umgehen darf, aber es dem durchschnittlichen Konsumenten technisch nicht möglich ist, dies zu tun.

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