Der Nationalrat berät das URG weiter
Heute hat der Nationalrat das URG weiterberaten. Die vorschläge der Rechtskommission wurden alle angenommen und die Änderungsanträge demensprechend abgelehnt. Das ist insofern erfreulich, weil auch der Art. 39a/ Absatz 4, der es erlaubt, DRM zu legalen Zwecken zu umgehen, erhalten blieb. Immerhin. Zu die grundsätzlichen Konstruktionsmängel dieses Artikels (es ist legal, DRM zu umgehen für legale Zwecke, nur muss man es, de facto, selbst machen, weil es verboten ist, Werkzeuge und Dienstleistungen zu diesem Zweck anzubieten) haben wir uns bereits vor längerem geäussert und verbessert hat sich nichts, aber eben auch nichts verschlechtert. Das Wortprotokoll der heutigen Debatte ist online (danke an die Digitale Allmend für den Link).
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