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Brief von Kunstfreiheit.ch und Digitale Allmend

Zusammen mit der Digitalen Allmend haben wir nochmal einen Brief verfasst und an die Vorsitzenden der Fraktionen im Nationalrat und an ca. ein Dutzend ausgesuchte ParlamentarierInnen versandt. Im Brief weisen wir darauf hin, dass wir zwar nach wie vor grundsätzliche Bedenken gegenüber dem URG Entwurf erheben, aber wollen
aus aktuellem Anlass in erster Linie betonen, wie zentral für uns der Artikel 39a Absatz 4 ist. Dort ist folgendes festgelegt: „Das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschliesslich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen. “

Dieser Punkt ist uns besonders wichtig, weil damit wenigstens teilweise gesichert ist, dass bestehende, für uns essentielle Schranken des Urheberrechts (etwa: Recht auf Privatkopie, Zitierbarkeit, Archivierung) nicht durch die Hintertür, sprich technische Massnahmen, eingeschränkt werden. Würde dieser Absatz gestrichen, würde dies bedeuten, dass fast alle Schranken des Urheberrechts de facto abgeschafft würden.

Nach knapp einen Jahr intensiver Auseinandersetzung mit der Revision des Urheberrechts kommen nun unsere Bemühungen zu einem Abschluss, denn nächste Woche steht die Debatte im Nationalrat an und dort wird -- aller Voraussicht nach -- der aktuelle Entwurf abgesegnet werden. Wir halten die aktuellen Formulierungen rund um den Schutz der Technischen Massnahmen (Digital Rights Mamagement, DRM) nach wie vor für schädlich (und wohl auch nicht mehr für ganz zeitgemäss) müssen aber feststellen, dass sie, Dank des oben zitierten Artikels 39a/4 europaweit zu den liberalsten zählen. So sind die Zeiten.

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